Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten mittlerweile um die 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen.
Voraussetzung ist in den meisten Fällen eine formlose Empfehlung eines Arztes, ganz gleich welcher Fachrichtung.
Dies kann beispielsweise Ihr Hausarzt, Orthopäde, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Frauenarzt sein.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse und informieren sich über deren Vertragsbedingungen.
Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen wie auch Beihilfestellen erstatten die Kosten für osteopathische Behandlungen i.d.R. ganz oder anteilig.
Bitte lesen Sie sich im Zweifelsfall Ihren Versicherungsvertrag genau durch oder informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bzw. dem Versicherungsvertreter.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erhalten, deren Übernahme in vielen Tarifen enthalten ist.
Alle Voraussetzungen, die von den Krankenkassen an den behandelnden Osteopathen gestellt werden, wie Umfang der Ausbildung und Verbandszugehörigkeit, werden von mir erfüllt
Das hängt individuell von Ihren Beschwerden ab. Man kann sagen, dass akute, neu aufgetretene Beschwerden weniger Behandlungen benötigen, als schon länger andauernde, chronische Zustände.
Die Behandlung kann Vorort mit Karte bezahlt werden, sowie per Rechnung.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).
Eine osteopathische Behandlung hat keine festgelegte Dauer. Erfahrungsgemäß sollten Sie sowohl für Erwachsene als auch für Babys und Kleinkinder 50 -60 Minuten einplanen. Eine Behandlung umfasst sowohl das persönliche Gespräch, als auch die osteopathische Untersuchung und Behandlung, sowie ein Abschlussgespräch.
Sie können ihren vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen? Bitte teilen uns dies bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin mit.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen für nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Behandlungstermine 40 € in Form einer Privatrechnung berechnen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).
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